R.S.G. - Rehabilitation Sport Gemeinschaft
Hövelhof e.V.
Einladung zur Jahreshauptversammlung
am 25. Februar 2023 um 17:00 Uhr in der Krollbachschule
(Sennestraße 34 – 33161 Hövelhof)
Hövelhof, 16.01.2023
Tagesordnung:
1) Eröffnung und Begrüßung
2) Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung
3) Beschlussfassung über das Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 09. Juli 2022
4) Berichte des Vorstandes
a) Berichte der Vorsitzenden,
b) Bericht der Kassiererin,
c) Bericht der Kassenprüfer / Entlastung d. Vorstandes
5) Änderung der Satzung:
Ziffer 2:
Bisherige Fassung:
Sitz des Vereins ist Hövelhof. Die derzeitige Vereinsadresse lautet:
R.S.G. Rehabilitation Sport Gemeinschaft Hövelhof e. V., Franz-Stock-Str. 10.
Neue Fassung:
Sitz des Vereins ist Hövelhof. Die derzeitige Vereinsadresse ist auf der Vereinswebseite
(www.rsg-hoevelhof.de) zu finden.
Ziffer 1:
Bisherige Fassung:
Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal jährlich im 1. Quartal des Jahres statt. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand unter Angabe der Tagesordnung schriftlich mindestens 4 Wochen vor der Versammlung. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tage.
Neue Fassung:
Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal jährlich statt. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand unter Angabe der Tagesordnung mindestens 14 Tage vor der Versammlung. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt auf der Vereinshomepage www.rsg-hoevelhof.de. Zusätzlich durch Aushang im Kasten des Vereins im Foyer der Sporthalle der Kirchschule Hövelhof (an der Schulstraße). Die Frist beginnt mit dem Datum der Bekanntgabe der Einladung zur Jahreshauptversammlung.
Ziffer 7
Bisherige Fassung:
In der bisherigen Fassung nicht vorhanden!
Neue Fassung:
Über Satzungsänderungen entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer
Stimmenmehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen.
Bisherige Fassung:
Neue Fassung:
Der § 15 wird komplett mit all seinen Ziffern aus der Satzung entfernt.
6) Anträge (sind schriftlich mindestens 4 Wochen vor Beginn der Mitgliederversammlung
beim Vorstand einzureichen)
7) Verschiedenes
Anmeldungen zur Jahreshauptversammlung,
nach Maßgabe der aktuellen Corona-Schutzbestimmungen,
müssen bis zum 17. Februar 2023 beim Vorstand / Übungsleiterinnen vorliegen.
Vielen Dank für euer Verständnis.
Der Vorstand